Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(Aktualisiert in Januar 2019)

1. Geltungsbereich, Angebot und Vertragsabschluss

1.1. Allen Leistungen und Lieferungen von „SISTA RELOCATION“ liegen die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde, welche auch Bestandteil jedes Vertrages und jeder geschäftlichen Vereinbarung mit deren Vertragspartner werden. Andere, ergänzende oder abweichende Bedingungen (einschließlich Allgemeiner Geschäftsbedingungen) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen und firmenmäßig gezeichneten Anerkennung durch „SISTA RELOCATION“. Der Vertragspartner erkennt durch die Unterfertigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen deren Geltung auch für zukünftige Geschäfte an. Auch Nebenabreden bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen und firmenmäßig gezeichneten Bestätigung durch „SISTA RELOCATION“.

1.2. Bei schriftlichen Verträgen ist der Vertragsinhalt im schriftlichen Vertragstext wiedergegeben. Es bestehen keine darüber hinaus gehenden Abreden oder Nebenabreden. 1.3. Alle Aufträge werden durch die schriftliche Auftragsbestätigung von „SISTA RELOCATION“ rechtswirksam. Angebote von „SISTA RELOCATION“ sind innerhalb ihrer Bindefrist verbindlich.

2. Preis

2.1. Alle Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer. In diesen Preisen sind lediglich von „SISTA RELOCATION“ angebotenen Dienstleistungen, nicht aber damit in Zusammenhang stehende oder von Dritter Seite vorgeschriebene Kosten oder Gebühren aller Art (siehe Punkt 5.2.) enthalten.

2.2. Aufgrund der straffen und für den Auftraggeber kostengünstigen Kalkulation behält sich SISTA RELOCATION vor, von seinen Zulieferanten Provisionszahlungen anzunehmen, sofern sich daraus keine ausschließliche Bindung an einen Lieferanten ergibt bzw. ein Nachteil für den Auftraggeber oder Mitarbeiter entstehen würde.

2.3. SISTA RELOCATION behält sich eine Preisanpassung für den Fall vor, dass zwischen dem Zeitpunkt der Anbotslegung und dem Zeitpunkt der Rechnungslegung eine Veränderung des von der Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex 2018 von mehr als 5 % eintreten sollte. In diesem Fall können wir die Preise entsprechend der Veränderung des VPI 2018 zwischen dem Monat der Anbotslegung und dem Monat der Rechnungslegung anpassen.

3. Zahlungsbedingungen

3.1. 50 % der Auftragssumme ist bei Annahme des Auftrages (siehe Punkt 1.3.) zur sofortigen Zahlung fällig. Die weiteren 50 % sind bei Auftragserledigung zu entrichten (siehe Punkt 3.3.).

3.2. Werden von „SISTA RELOCATION“ verschiedene Leistungen angeboten, so ist „SISTA RELOCATION“ berechtigt, die bei Erledigung der einzelnen Teilleistungen, jeweils auf diese Teilleistung entfallenden Honorarbeträge zur Zahlung vorzuschreiben.

3.3. Zahlungen haben innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum bei „SISTA RELOCATION“ einlangend ohne jeden Abzug (netto) zu erfolgen. Ausnahme ist die 50% Anzahlung wie auf dem Punkt 3.1 erläutert, welche sofort nach Rechnungserhalt fällig ist.

3.4. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in Höhe von 4 % pro Monat als vereinbart. Alle offenen Forderungen gegenüber dem Vertragspartner werden sofort zur Zahlung fällig, wenn die Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund nicht eingehalten werden oder uns nach dem Vertragsabschluß eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Vertragspartners bekannt wird. Eingehende Zahlungen werden jeweils auf die älteste Forderung angerechnet.

3.5. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber und nach schriftlicher Vereinbarung entgegengenommen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, „SISTA RELOCATION“ alle Wechselspesen sowie Diskontspesen zu bezahlen. Bei nachträglich bekanntwerdenden Zahlungsschwierigkeiten des Vertragspartners kann „SISTA RELOCATION“ die Zahlungsbedingungen auch nach deren Gutdünken ändern oder vom Vertrag oder von Teilen des Vertrages zurücktreten. Der Vertragspartner kann daraus keinerlei Ansprüche, aus welchem Rechtsgrund immer, ableiten.

3.6. Eine Abtretung von Forderungen gegen den Vertragspartner, kann von diesem weder ausgeschlossen noch von dessen Zustimmung abhängig gemacht werden.

3.7. Abgehend von Punkt 3.1. ist „SISTA RELOCATION“ für den Fall der Beauftragung mit Arbeiten, die im Zusammenhang mit der Abreise des Auftraggebers aus Österreich stehen, berechtigt, den an sich (laut Punkt 3.1.) bei Auftragsbeendigung fälligen Restbetrag bereits vor erfolgter Abreise zur Zahlung vorzuschreiben und erst nach erfolgter Bezahlung die Arbeiten fortzuführen und zu beenden.

4. Auftragsänderungen, -vereitelung und Stornierung

4.1. Für den Fall, dass der Vertragspartner nach Auftragserteilung vom Auftrag (aus welchen Gründen immer) zurücktritt oder bereits erteilte Aufträge abändert (sodass deren Umfang verringert wird) verpflichtet er sich, den „SISTA RELOCATION“ bis dahin entstandenen Aufwand mit einem Stundensatz von Euro 80,– zuzüglich Umsatzsteuer und entstandener Barauslagen abzugelten.

4.2. Sollte der Auftraggeber die für die Durchführung des Auftrages notwendigen Informationen oder Unterlagen trotz erfolgter Aufforderung und Nachfristsetzung nicht an „SISTA RELOCATION“ übergeben, und dadurch die Durchführung der beauftragten Leistungen (ohne dass ihn daran ein Verschulden treffen muss) vereiteln, so ist „SISTA RELOCATION“ berechtigt, die beauftragte Leistung gemäß Anbot (unabhängig vom Umfang der bis dahin durchgeführten Arbeiten) zur Gänze abzurechnen und ist von einer weiteren Leistungserbringung befreit.

4.3. Sollte der Auftraggeber während der Durchführung des Auftrages selbst Objekte recherchieren und ohne „SISTA RELOCATION“ zu informieren direkt den Maklerkontakt herstellen, so ist „SISTA RELOCATION“ berechtigt, unverzüglich vom Auftrag zurückzutreten und den bis dahin entstandenen Aufwand mit einem Stundensatz von Euro 80,– zuzüglich Umsatzsteuer und entstandener Barauslagen (z.B. aus dem Auftrag resultierende Provisionszahlungen an Makler) abzurechnen.

4.4. Sämtliche während der Durchführung des Auftrages vom Kunden oder vom Auftraggeber zusätzlich gewünschte Dienstleistungen, die nicht im gebuchten Servicepaket enthalten sind, werden mit einem Aufwand von € 80,– pro Stunde zuzüglich Umsatzsteuer extra verrechnet.

5. Haftung

5.1. „SISTA RELOCATION“ übernimmt keine Haftung für irgendwelche Eigenschaften von vermittelten Wohnungen oder Schulen udgl. Ebenso haftet SISTA RELOCATION nicht bei Nichteinhaltung der zeitgerechten Verlängerungsfristen bei Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen, sofern es keinen ausdrücklichen Auftrag dazu gab.

5.2. Weiteres übernimmt „SISTA RELOCATION“ keinerlei Haftung für im Zuge der Vermittlung entstandene gesetzlichen Abgaben (Einzahlungsaufforderungen, Maklerprovisionen sowie sonstige Honorare für Übersetzungen, Notariats- oder Rechtsanwaltstätigkeiten, allfällige Prüfungs-, Umschreib- oder sonstige Gebühren). Diese sind von den jeweiligen im Namen und auf Rechnung des Vertragspartners beauftragten Institutionen, direkt an den Vertragspartner zur Bezahlung vorzuschreiben. Weiters haftet „SISTA RELOCATION“ nicht für die Rückzahlung allfällig erlegter Kautionen.

5.3. Allfällige Haftungsansprüche gegen beauftragte Dritte (z.B. Spedition, Makler) sind vom Auftraggeber direkt gegen diese Dritte geltend zu machen. „SISTA RELOCATION“ haftet nicht für derartige Ansprüche, deren rechtzeitige Geltendmachung oder Erfüllung.

6. Auftragserfüllung

6.1. Die einzelnen angebotenen Leistungen sind unter folgenden Bedingungen beendet:

Wohnungssuche: Wohnungsübergabe

Begleitete Besichtigung: Begleitung zu bis zu 5 Besichtigungsobjekte. Zusammenstellung aller notwendigen Unterlagen zur Selbstauskunft zur Vorlage für das Mietanbot.

Wohnungsübergabe: Protokoll in Bild und Schrift der Übergabe des Wohnobjektes, Schlüsselübergabe, Auffassung von Zählerstände.

Koordination bei Wohnungsumbauarbeiten: Übergabe der bezugsfertigen Wohnung an den Vertragspartner

Ummelde- und An- oder Abmeldetätigkeiten: Freischalten der angemeldeten Bezugsquellen (z.B. Strom, Telefon, Gas, Kabel -TV und Internet.) Bestätigung der An- bzw. Abmeldung im Meldeamt.

Speditionsüberwachung: Übernahme des Übersiedlungsgutes am Bestimmungsort bzw. Übergabe an die Spedition bei Abholung

Behördenwege: Ausfolgung der jeweiligen Bewilligung/Bestätigung bzw. des Bewilligungsbescheides

Orientierung: Übergabe der geforderten und selektierten Unterlagen

Auszug und Abreise: Rückstellung der Wohnung an den Vermieter/ Hausverwalter. Rückzahlungsüberwachung der Kaution.

7. Datenschutzerklärung

Der Schutz Ihrer Privatsphäre ist uns sehr wichtig, daher informieren wir Sie nachstehend über den Umgang mit Ihren Daten.

7.1. Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt bei uns nur, wenn Sie uns freiwillig im Rahmen eines Auftrages, durch Kontaktaufnahme auf unsere Webseite oder Social Media, diese Daten übermitteln. Als Kunde werden Ihre Daten zum Zweck der Vertragserfüllung verwendet. Auf unsere Webseite speichern wir ausschließlich Zugriffsdaten ohne Personenbezug. Diese werden zur Verbesserung unseres Angebotes verwendet und beinhalten keine Rückschlüsse auf Ihre Person.

7.2. Weitergabe personenbezogener Daten an zuständige Magistrate oder Ämter findet nur dann statt, wenn dies zur Erfüllung eines Auftrages notwendig ist.

7.3. Auskunftsrecht – Sie haben das Recht auf unentgeltliche (per E-Mail) Auskunft über Ihre personenbezogenen und gespeicherten Daten sowie ein Recht auf Sperrung, Löschung oder Berichtigung, ebenso wie Widerruf erteilter Einwilligungen. Wenden Sie sich bitte an: Sista Relocation e.U Salzburger Straße 3, Top 4 4030 Linz, Österreich Tel.: +43 (0) 670 2088 424 E-Mail: office@sistarelocation.com

7.4. Datensicherheit ist für uns von großer Bedeutung. Wir sichern daher unsere Website und sonstigen Systeme durch moderne technische und organisatorische Maßnahmen gegen Verlust, Vernichtung oder Verbreitung Ihrer Daten durch unbefugte Personen. Ihre Daten werden bei der Kontaktaufnahme mit uns durch unsere Kontakt-Seite mittels SSL (Secure Socket Layer) verschlüsselt. Wir verwenden wir eine hochsichere SSL-Verschlüsselung von ESET.

7.5. Dauer der Datenspeicherung – abhängig von der Auftragsdauer werden ihre Daten nur so lange in unseren Datensystem gespeichert wie für die Auftragserledigung nötig ist, jedoch nicht länger als 12 Monaten. Sollte Sie noch weitere Fragen haben, können Sie sich gern an uns melden!

8. Allgemeines

8.1. Nebenabreden oder Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.

8.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Fall werden die Vertragspartner die unwirksame Bestimmung durch eine Neuregelung ersetzen, die in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bestimmung nach dem übereinstimmenden Willen der Vertragspartner möglichst nahekommt.

8.3. Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles und formelles Recht anwendbar. Erfüllungsort ist Linz, als Gerichtsstand wird das Bezirkgericht Linz vereinbart.

8.4. Relocation-Services erbringen keine Rechtsdienstleistungen, d.h. wo außerhalb des Regelfalles individuelle Rechtsberatung erforderlich ist, muss ggf. zusätzlich ein Anwalt eingeschaltet werden. Dies ist jedoch nur in Ausnahmefällen nötig.